Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

  • von Christian Stangl
  • 28 Nov., 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen, die Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten betreffen. Mit den Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Nachhaltigkeit und Effizienz in der Immobilienbranche gefördert werden. Hier die zentralen Änderungen im Überblick.

Optimierte Abschreibungsmöglichkeiten

Die steuerliche Behandlung von Abschreibungen wurde verbessert. Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, kann die weitere Abschreibung künftig auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes erfolgen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023. Voraussetzung ist, dass die Abschreibung bereits zuvor degressiv nach den neuen Vorgaben durchgeführt wurde.

Grundsteuer: Nachweis eines geringeren Werts

Immobilienbesitzer können einfacher einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks gegenüber dem festgesetzten Grundsteuerwert geltend machen. Der sogenannte gemeine Wert ist dabei entscheidend. Ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde, kann hierfür als Beleg dienen.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, gemeinnützigen Wohnprojekten mehr Spielraum zu geben und den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Photovoltaikanlagen: Erhöhte Steuerfreigrenze

Die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet. Ab 2025 gelten Anlagen bis 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als steuerfrei. Diese Freigrenze gilt auch für Gebäude ohne Wohneinheiten, was vor allem für Unternehmen relevant ist. Wichtig: Eine Versteuerung erfolgt nur bei Überschreiten der Freigrenze.

Bauleistungen: Elektronische Antragstellung wird Pflicht

Ab 2026 müssen Bauunternehmen den Erstattungsantrag für den Steuerabzugsbetrag elektronisch stellen. Ausnahmen gelten nur in Härtefällen. Diese Digitalisierung soll die Verwaltung vereinfachen und beschleunigen.

E-Bilanz: Ausgeweitete Übermittlungspflichten

Die elektronische Übermittlungspflicht für steuerliche Bilanzen wird ausgeweitet. Ab 2025 müssen zusätzlich Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse eingereicht werden. Für diese neuen Anforderungen gelten Übergangsfristen bis 2027.

Gewerbesteuer: Änderungen bei Grundbesitzkürzungen

Ab 2025 knüpft die Kürzung der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkosten an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer. Diese Anpassung schafft mehr Transparenz und verhindert den Missbrauch von Steuervergünstigungen.

Grunderwerbsteuer: Gesetzliche Klarstellungen

Ein neues Gesetz schließt Lücken bei der Zuordnung von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen. Ziel ist es, missbräuchliche Gestaltungen bei Immobilienübertragungen zu verhindern. Die Regelungen treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Erleichterungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Steuerstundung bei geerbtem oder geschenktem Wohnimmobilienbesitz wird ausgeweitet. Bis zu zehn Jahre Stundung sind möglich, wenn die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte. Neu ist, dass die Regelung auch für vermietete oder selbstgenutzte Immobilien gilt.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen frühzeitig prüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.


Interview

Journalist: Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Änderungen. Welche Punkte sind aus Sicht eines Immobilienmaklers besonders relevant?

Makler: Für Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sind besonders die Änderungen bei der Grundsteuer und die erweiterten Möglichkeiten zur Abschreibung interessant. Auch die Steuerfreigrenze für Photovoltaikanlagen und die Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer könnten vielen Eigentümern zugutekommen. Diese Neuerungen schaffen zusätzliche Anreize für nachhaltige Investitionen und eine stärkere Nutzung von Immobilienwerten.

Journalist: Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf den Immobilienmarkt?

Makler: Die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und die vereinfachte Anpassung des Grundsteuerwerts könnten Investitionen in Bestandsimmobilien und Neubauten ankurbeln. Auch die neuen Regelungen zu Photovoltaikanlagen machen Immobilien für Käufer und Eigentümer attraktiver, da sie langfristig Energiekosten senken können. Insgesamt könnten diese steuerlichen Anpassungen für mehr Dynamik am Markt sorgen.

Journalist: Gibt es Punkte, die Immobilieneigentümer jetzt unbedingt beachten sollten?

Makler: Ja, insbesondere bei den Themen Grundsteuer und Photovoltaik lohnt es sich, die neuen Regelungen im Blick zu behalten. Auch die Stundungsmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer sind spannend, wenn es um die Übertragung von Immobilien geht. Hier rate ich, sich rechtzeitig mit Experten – wie Steuerberatern – abzustimmen, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

Journalist: Können Sie ein Beispiel nennen, wie diese Änderungen konkret helfen können?

Makler: Nehmen wir an, ein Eigentümer möchte in Photovoltaikanlagen investieren. Durch die neue Steuerfreigrenze bis 30 kW peak bleiben diese Anlagen steuerfrei, was den Einstieg in erneuerbare Energien erleichtert. Oder denken Sie an die Grundsteuer: Eigentümer können jetzt einfacher einen geringeren Wert geltend machen, was die laufenden Kosten deutlich senken könnte.

Journalist: Wie können Kaufinteressenten profitieren?

Makler: Kaufinteressenten könnten von den optimierten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, insbesondere bei Neubauten. Außerdem stärkt das Gesetz den sozialen Wohnungsbau, was für Investoren in gemeinnützige Projekte spannend sein könnte. Wichtig ist, dass Käufer die steuerlichen Rahmenbedingungen frühzeitig in ihre Kaufentscheidungen einbeziehen.

Journalist: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

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