Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen, die Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten betreffen. Mit den Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Nachhaltigkeit und Effizienz in der Immobilienbranche gefördert werden. Hier die zentralen Änderungen im Überblick.
Optimierte Abschreibungsmöglichkeiten
Die steuerliche Behandlung von Abschreibungen wurde verbessert. Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, kann die weitere Abschreibung künftig auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes erfolgen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023. Voraussetzung ist, dass die Abschreibung bereits zuvor degressiv nach den neuen Vorgaben durchgeführt wurde.
Grundsteuer: Nachweis eines geringeren Werts
Immobilienbesitzer können einfacher einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks gegenüber dem festgesetzten Grundsteuerwert geltend machen. Der sogenannte gemeine Wert ist dabei entscheidend. Ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde, kann hierfür als Beleg dienen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, gemeinnützigen Wohnprojekten mehr Spielraum zu geben und den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
Photovoltaikanlagen: Erhöhte Steuerfreigrenze
Die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet. Ab 2025 gelten Anlagen bis 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als steuerfrei. Diese Freigrenze gilt auch für Gebäude ohne Wohneinheiten, was vor allem für Unternehmen relevant ist. Wichtig: Eine Versteuerung erfolgt nur bei Überschreiten der Freigrenze.
Bauleistungen: Elektronische Antragstellung wird Pflicht
Ab 2026 müssen Bauunternehmen den Erstattungsantrag für den Steuerabzugsbetrag elektronisch stellen. Ausnahmen gelten nur in Härtefällen. Diese Digitalisierung soll die Verwaltung vereinfachen und beschleunigen.
E-Bilanz: Ausgeweitete Übermittlungspflichten
Die elektronische Übermittlungspflicht für steuerliche Bilanzen wird ausgeweitet. Ab 2025 müssen zusätzlich Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse eingereicht werden. Für diese neuen Anforderungen gelten Übergangsfristen bis 2027.
Gewerbesteuer: Änderungen bei Grundbesitzkürzungen
Ab 2025 knüpft die Kürzung der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkosten an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer. Diese Anpassung schafft mehr Transparenz und verhindert den Missbrauch von Steuervergünstigungen.
Grunderwerbsteuer: Gesetzliche Klarstellungen
Ein neues Gesetz schließt Lücken bei der Zuordnung von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen. Ziel ist es, missbräuchliche Gestaltungen bei Immobilienübertragungen zu verhindern. Die Regelungen treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Erleichterungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Steuerstundung bei geerbtem oder geschenktem Wohnimmobilienbesitz wird ausgeweitet. Bis zu zehn Jahre Stundung sind möglich, wenn die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte. Neu ist, dass die Regelung auch für vermietete oder selbstgenutzte Immobilien gilt.
Das Jahressteuergesetz 2024
bringt neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit
den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen
frühzeitig prüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Interview
Journalist:
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Änderungen.
Welche Punkte sind aus Sicht eines Immobilienmaklers besonders relevant?
Makler:
Für Immobilienbesitzer und
Kaufinteressenten sind besonders die Änderungen bei der Grundsteuer und die
erweiterten Möglichkeiten zur Abschreibung interessant. Auch die
Steuerfreigrenze für Photovoltaikanlagen und die Erleichterungen bei der
Erbschaftssteuer könnten vielen Eigentümern zugutekommen. Diese Neuerungen
schaffen zusätzliche Anreize für nachhaltige Investitionen und eine stärkere
Nutzung von Immobilienwerten.
Journalist:
Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf den
Immobilienmarkt?
Makler:
Die erweiterten
Abschreibungsmöglichkeiten und die vereinfachte Anpassung des Grundsteuerwerts
könnten Investitionen in Bestandsimmobilien und Neubauten ankurbeln. Auch die
neuen Regelungen zu Photovoltaikanlagen machen Immobilien für Käufer und
Eigentümer attraktiver, da sie langfristig Energiekosten senken können.
Insgesamt könnten diese steuerlichen Anpassungen für mehr Dynamik am Markt
sorgen.
Journalist:
Gibt es Punkte, die Immobilieneigentümer jetzt unbedingt
beachten sollten?
Makler:
Ja, insbesondere bei den
Themen Grundsteuer und Photovoltaik lohnt es sich, die neuen Regelungen im
Blick zu behalten. Auch die Stundungsmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer
sind spannend, wenn es um die Übertragung von Immobilien geht. Hier rate ich,
sich rechtzeitig mit Experten – wie Steuerberatern – abzustimmen, um alle
Vorteile optimal zu nutzen.
Journalist:
Können Sie ein Beispiel nennen, wie diese Änderungen
konkret helfen können?
Makler:
Nehmen wir an, ein
Eigentümer möchte in Photovoltaikanlagen investieren. Durch die neue
Steuerfreigrenze bis 30 kW peak bleiben diese Anlagen steuerfrei, was den
Einstieg in erneuerbare Energien erleichtert. Oder denken Sie an die
Grundsteuer: Eigentümer können jetzt einfacher einen geringeren Wert geltend
machen, was die laufenden Kosten deutlich senken könnte.
Journalist:
Wie können Kaufinteressenten profitieren?
Makler:
Kaufinteressenten könnten
von den optimierten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, insbesondere bei
Neubauten. Außerdem stärkt das Gesetz den sozialen Wohnungsbau, was für
Investoren in gemeinnützige Projekte spannend sein könnte. Wichtig ist, dass Käufer
die steuerlichen Rahmenbedingungen frühzeitig in ihre Kaufentscheidungen
einbeziehen.